Kogni­ti­ve Ver­hal­tens­the­ra­pie (CBT)

Die Ver­hal­tens­the­ra­pie ist ein sehr wirk­sa­mes und häu­fig ange­wen­de­tes psy­cho­the­ra­peu­ti­sches Ver­fah­ren. Sie basiert auf Erkennt­nis­sen der moder­nen Lern­theo­rie und geht davon aus, dass jedes Ver­hal­ten erlernt und auch wie­der ver­lernt wer­den kann. Dabei wer­den nicht nur äußer­lich beob­acht­ba­re Ver­hal­tens­wei­sen betrach­tet, son­dern auch inne­re Gedan­ken und Gefüh­le. Daher spricht man heu­te von Kogni­ti­ver Verhaltenstherapie.

In der Kogni­ti­ven Ver­hal­tens­the­ra­pie wer­den psy­chi­sche Stö­run­gen als dys­funk­tio­na­le Mus­ter betrach­tet, die durch Anpas­sung an bestimm­te inne­re und äuße­re Rei­ze ent­wi­ckelt wurden. 

Das Ziel die­ser The­ra­pie­form ist es, die­se dys­funk­tio­na­len Ver­hal­tens­mus­ter zu iden­ti­fi­zie­ren und durch die För­de­rung von adap­ti­ven posi­ti­ven Ver­hal­tens­wei­sen zu ersetzen.

Die Ver­hal­tens­the­ra­pie ver­folgt einen pro­blem­zen­trier­ten Ansatz und beginnt mit einer ein­ge­hen­den Ana­ly­se des zugrun­de lie­gen­den Pro­blems und der dazu­ge­hö­ri­gen Ver­hal­tens­mus­ter im Rah­men eines per­sön­li­chen Gesprächs.

Im Anschluss dar­an wer­den spe­zi­fi­sche The­ra­pie­zie­le defi­niert und ein maß­ge­schnei­der­ter The­ra­pie­plan entwickelt.

Wäh­rend der gesam­ten The­ra­pie ist die akti­ve Mit­ar­beit des Kli­en­ten essen­zi­ell. Zwi­schen den Sit­zun­gen erhält die­ser ziel­ge­rich­te­te „Auf­ga­ben, Ideen und Inspi­ra­tio­nen”, um die erlern­ten Stra­te­gien im täg­li­chen Leben umzusetzen.

Das über­ge­ord­ne­te Ziel ist, dem Kli­en­ten effek­ti­ve Tech­ni­ken und Metho­den zu ver­mit­teln, sodass er zukünf­tig selbst­stän­dig und effi­zi­ent mit Her­aus­for­de­run­gen umge­hen kann.

Nach Errei­chen der fest­ge­leg­ten The­ra­pie­zie­le wird die Behand­lung in der Regel abge­schlos­sen. Die kogni­ti­ve Ver­hal­tens­the­ra­pie ist bei einer brei­ten Palet­te von Stö­run­gen und Erkran­kun­gen anwend­bar, dar­un­ter Angst­stö­run­gen, Depres­sio­nen, Ess­stö­run­gen, Sucht­er­kran­kun­gen, Zwangs­stö­run­gen, sexu­el­le Funk­ti­ons­stö­run­gen sowie ver­schie­de­ne Stö­run­gen im Kin­des- und Jugendalter.